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Sozialversicherung für selbstständige Künstler.

3. April 2017, 14:00 - 17:00

€15 – €30

Schwerpunkt: Künstlersozialkasse

Für selbstständige Künstler ist die Künstlersozialkasse (KSK) ein wichtiges Standbein der persönlichen sozialen Absicherung. Sie bindet Künstler in das System der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ein.

Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um über die KSK versichert zu werden und was unter der KSK-Abgabepflicht für Verwerter künstlerischer Leistungen zuverstehen ist, sind die Hauptthemen dieser Informationsveranstaltung. Daneben geht es auch um einzelne sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, die selbstständige Künstler zu Mitgliedern und Beitragszahlern in der gesetzlichen Unfall- und Arbeitslosenversicherung machen können.

Die Veranstaltung ist eine verständliche und praxisbezogene Einführung in das Thema Sozialversicherung. Hier informiert zu sein ist wichtig, denn Selbstständige (Künstler) müssen sich um ihre Sozialversicherung selbst kümmern und ihre gesetzlichen Pflichten kennen.

Referentin: Alexa Jünkering (Unternehmensbüro Selbstständigkeit)
in Kooperation mit dem nrw landesbuero tanz

Die ermäßigte Teilnehmergebühr gilt für Mitglieder beim NRW Landesbüro Freie Darstellenden Künste e.V. (65,–  € / Jahr)

Details

Datum:
3. April 2017
Zeit:
14:00 - 17:00
Eintritt:
€15 – €30
Veranstaltungskategorie:

Veranstalter

NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste
Telefon
0231-47429210
E-Mail
info@nrw-lfdk.de
Veranstalter-Website anzeigen

Veranstaltungsort

nrw landesbuero tanz
Mediapark 7
Köln, 50670 Deutschland
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